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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 9 AS 764/11   

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https://dejure.org/2012,4521
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 9 AS 764/11 (https://dejure.org/2012,4521)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 9 AS 764/11 (https://dejure.org/2012,4521)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 9 AS 764/11 (https://dejure.org/2012,4521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzweigung; Unterhaltsansprüche; Düsseldorfer Tabelle; Anwendbarkeit auch bei SGB II-Beziehern; Kein geringerer Selbstbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 48; SGB II § 20; SGB II § 21; BGB § 1601
    Abzweigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1834
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R

    Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 9 AS 764/11
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 17.09.2009, Aktenzeichen B 14 AS 34/07 R (zitiert nach Juris) ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nur dann nach den Regelungen über den Pfändungsschutz zu bestimmen, wenn ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt (Leitsatz, Rz. 17 f.).
  • OLG Celle, 03.05.2013 - 17 WF 33/13

    Voraussetzungen der Rückforderung seitens der Unterhaltsvorschusskasse nach der

    Liegt allerdings - wie hier - zum Zeitpunkt der Abzweigung (noch) kein Unterhaltstitel vor, ist der Unterhaltsanspruch dem Grunde und der Höhe nach im Verwaltungsverfahren materiell-rechtlich zu prüfen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 9 AS 764/11-, FamRZ 2012, 1834, Tz. 21).
  • SG Hannover, 23.06.2014 - S 74 AS 176/13

    Anspruch auf Abzweigung von laufenden Geldleistungen nach § 48 Abs. 1 S. 1 SGB I

    Die vom Beklagten angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23.02.2012 (Az.: L 9 AS 764/11) betraf die hiervon abweichende Konstellation, dass ein rechtskräftiger Titel gerade noch nicht vorlag (vgl. hierzu auch die Ausführungen in der Entscheidung, Rn. 19 f., zit. nach juris).
  • LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und Belassung des Selbstbehalts

    Denn die Düsseldorfer Tabelle wird - jedenfalls für die Praxis in den alten Bundesländern - als allgemein geeigneter Maßstab für die pauschalierende Berechnung des Selbstbehalts des Leistungsberechtigten akzeptiert; eine darüber hinausgehende Prüfung jedes Einzelfalls würde dem Charakter der Abzweigung als Soforthilfemaßnahme widersprechen (BSG Urteil vom 23.10.1985 - 7 RAr 32/84, BSG Urteil vom 13.05.1987 - 7 RAr 13/68, BSG Urteil vom 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R, BSG Urteil 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R, LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.02.2012 - L 9 AS 764/11, zit. jew. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2013 - L 11 R 3828/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Erlass weiterer

    Bei der Prüfung der Unterhaltsfähigkeit hat das BSG in Fällen, in denen kein Unterhaltstitel vorliegt, jedenfalls in den sog alten Bundesländern die Praxis gebilligt, die Düsseldorfer Tabelle als allgemein geeigneten Maßstab für die Berechnung des Selbstbehalts des Leistungsberechtigten zu Grunde zu legen (BSG 08.03.2009, B 11 AL 30/08 R, SozR 4-1200 § 48 Nr. 4; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen 23.02.2012, L 9 AS 764/11, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 18 AL 206/17
    Bei der Prüfung der Unterhaltsfähigkeit hat das BSG in Fällen, in denen kein Unterhaltstitel vorliegt, jedenfalls in den sog alten Bundesländern die Praxis gebilligt, die Düsseldorfer Tabelle als allgemein geeigneten Maßstab für die Berechnung des Selbstbehalts des Leistungsberechtigten zugrunde zu legen (BSG, Urteil vom 8. März 2009 - B 11 AL 30/08 R = SozR 4-1200 § 48 Nr. 4; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 9 AS 764/11 - juris).
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